Bis 2018 wurden Entschädigungszahlungen durch eine Versicherung des Kärntner Jagdverbandes gedeckt.
Im Jahr 2019 wurde im Rahmen des Kärntner Wildschadensfondsgesetzes-K-WSchFG der Kärntner Wildschadensfond eingerichtet.
In erster Linie werden finanzielle Unterstützungen für unmittelbar verursachte Schäden gewährt. Neben Schäden an Bienenstöcken, -Völkern und Bienenhütten werden auch Schäden an gerissenen und verletzten Nutztieren im Rahmen des Kärntner Wildschadensfonds abgegolten. Zusätzlich werden Unterstützungsleistungen für vermisste Nutztiere erbracht, sofern auf der gegenständlichen oder angrenzenden Alm in der gegenständlichen Almsaison nachweislich Rissereignisse stattgefunden haben. Ungeachtet der Abgeltung unmittelbarer Schäden sieht der Fond die Erbringung von Unterstützungsleistungen in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen, wenn die Fondsmittel hierfür ausreichen, auch abweichend von den Richtlinien im Wege der Kulanz vor.
Sofern die im Fond jährlich zur Verfügung stehenden Mittel für die Abdeckung sämtlicher Schäden ausreichen, kann eine 100% Abgeltung des durch den großen Beutegreifer verursachten Schaden entsprechend den Richtlinien erfolgen. Eine anteilige Kürzung des Ausmaßes der Unterstützungsleistung findet nur dann statt, wenn die jährlich im Fond vorhandenen Mittel nicht ausreichen.
Kontakt
Anträge:
Amt der Kärntner Landesregierung
Abteilung 10 Land- und Forstwirtschaft, Ländlicher Raum
Mießtalerstraße 1
9021 Klagenfurt am Wörthersee
abt10.agrarrecht@ktn.gv.at
Mag. Roman Kirnbauer Bakk. roman.kirnbauer@ktn.gv.at
Niederösterreich entschädigt bestätigte Nutztierrisse durch Bär, Wolf und Luchs über ein Projekt des Landschaftsfonds, in welchem auch die wildökologische Begleitforschung der großen Beutegreifer finanziert wird. Die Entschädigungssätze sind mit der Interessensvertretung der Geschädigten (Landeslandwirtschaftskammer bzw. Zuchtverbände) abgestimmt.
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Allgemeine Informationen
Falls möglich, ein Foto vom getöteten oder verletzten Nutztier per E-Mail an wildtier@noel.gv.at
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Naturschutz
Landhausplatz 1, Haus 16
3109 St. Pölten
post.ru5@noel.gv.at
In Oberösterreich werden Schäden nach den errechneten Schadensersatzsätzen der Landwirtschaftskammer Oberösterreich entschädigt. Die Mittel stammen aus dem Agrarhaushalt des Bundeslandes.
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Amt der Oö. Landesregierung
Abteilung Land- und Forstwirtschaft
Bahnhofplatz 1
4021 Linz
lfw.post@ooe.gv.at
Mag. Manuela Kopecky, Tel.Nr. +43 732 7720-11800
Das Bundesland Salzburg zahlt auf Marktwerten basierende Entschädigungen. Es werden nicht nur tote Tiere entschädigt, sondern auch verletzte und später an Verletzungen erlegene Tiere. Vermisste Tiere werden, wenn der Zusammenhang mit dem Rissereignis eindeutig herstellbar ist, in den meisten Fällen auf Kulanzbasis ebenfalls entschädigt.
Siehe Richtlinie Wolf, Biber und Fischotter
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Wolfsbeauftragter
DI Hannes Üblagger
+43 664 155 66 20
hannes.ueblagger@salzburg.gv.at
Die Steiermark verfügt über ein Versicherungsmodell mit fixen Schadensersatzsätzen, die gemeinsam mit Vertretern der Landwirtschaftskammer festgelegt wurden. Die Kosten der Versicherung werden vom Land bezahlt, je zur Hälfte aus dem Naturschutz- und dem Landwirtschaftsbudget.
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Antrag erfolgt über den Rissbegutachter/die Rissbegutachterin – siehe Rissbegutachter Steiermark
Seit 2012 gibt es für die Entschädigungszahlungen von Schäden, verursacht von großen Beutegreifern, eine Richtlinie des Landes Tirol. Aktuell werden direkte als auch indirekte Schäden durch große Beutegreifer vom Land Tirol entschädigt, davor wurden direkte von einem Beutegreifer verursachte Schäden durch die Versicherung des Tiroler Jägerverbandes ersetzt.
Ähnlich wie Salzburg gibt es auch in Tirol Kulanzregelungen: Es wird durch das Land Tirol eine Entschädigung in Fällen geleistet, in denen kein direkter Nachweis erbracht werden kann, der Riss aber sehr wahrscheinlich von einem großen Beutegreifer verursacht wurde. Diese Wahrscheinlichkeit wird anhand der Schadens- beziehungsweise Rissbegutachtung und aller weiterer vorliegenden Daten bewertet.
Ebenso wendet Tirol für die Entschädigung standardisierte Kostensätze an. Sie basieren auf jährlich aktualisierten Versteigerungs- und Marktpreisen. Seit 2019 werden bei örtlich wiederholtem Auftreten von Rissereignissen zusätzlich anfallende Futterkosten bei vorzeitigen Almabtrieben entschädigt. Eine Unterstützung gibt es zudem für erforderliche Tierbergungen und Tierarztkosten. Die Abwicklung und Auszahlung der Entschädigungsleistungen erfolgt durch das Land Tirol.
Mit 09.05.2023 tritt die überarbeitete Entschädigungsrichtlinie in Kraft, siehe folgender Link.
Entschädigungsrichtlinie_aktuell 2023
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Kontakt: Abteilung Landwirtschaftliches Schulwesen und Landwirtschaftsrecht
E-Mail: landw.schulwesen@tirol.gv.at
Das Bundesland Vorarlberg zahlt fixe Schadenersatzbeträge, die auf Marktwerten basieren. Diese Entschädigungen werden für verendet aufgefundene und verletzte Tiere gezahlt, die im offiziellen Bericht des Rissbegutachters festgehalten werden. Bei Herdenbuchtieren wird die Entschädigungshöhe entsprechend einer Begutachtung durch einen Sachverständigen der Landwirtschaftskammer Vorarlberg festgelegt.
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Informationen Wolfsmanagement – Koordination in Vorarlberg
Land Vorarlberg
Abteilung Va-Landwirtschaft und ländlicher Raum
Landhaus, Römerstr. 15
6901 Bregenz
Ansprechpartner
DI Hubert Schatz
Tel. +43/664/6255311
E-Mail: hubert.schatz@vorarlberg.at