Vergrämung

Allgemein

Unter Vergrämen versteht man eine kurzfristige Abschreckung auffälliger Individuen. Gezielte Maßnahmen in Kombination mit Elektrozäunen, können bei akuten Vorfällen als Ergänzung dienen und erreichen allenfalls eine ortsgebundene Verhaltensänderung.

Konkrete, erlaubte Maßnahmen sind bei den zuständigen Behörden abzuklären.

Vergrämung beruht auf der sogenannten aversiven Konditionierung, welche eine Verknüpfung bestimmter Situationen mit negativen Erlebnissen wie Schmerzen oder Gefahr hervorruft. In diesem Zusammenhang sind dies die Anwesenheit des Menschen oder die Nähe zu Häusern oder Siedlungen. Diese Verknüpfung (Konditionierung) kann durch genannte Vergrämungsmaßnahmen erreicht werden. Das ausschließliche Vertreiben von Wölfen, ohne nachhaltige negative Erlebnisse, wie Schmerzen oder Gefahr, stellt keine Maßnahme der aversiven Konditionierung dar, da damit nur ein Ortswechsel und keine grundsätzliche Verhaltensänderung erreicht wird. Es kann sich aber durchaus schadensmindernd auswirken.

Details dazu finden Sie im Dokument Wolfsmanagement in Österreich: Grundlagen und Empfehlungen, verfügbar als PDF.

In diesem Zusammenhang sind folgende Begriffe zu klären:

Habituierung bezeichnet in diesem Kontext die Gewöhnung des Tieres an die Anwesenheit des Menschen. Habituierte Tiere lassen den Menschen nahe an sich heran. Sie haben gelernt, dass Menschen keine Gefahr darstellen, sind aber nicht aggressiv. Sie nähern sich dem Menschen auch nicht gezielt. Es besteht kein positiver Reiz durch den Menschen, sondern der negative Reiz ist lediglich weggefallen. Habituiertes Verhalten entsteht durch individuelles Lernen oder wird von den Elterntieren auf die Jungen übertragen.

Als Futterkonditionierung wird das Verhalten bezeichnet, bei dem Tiere bestimmte Situationen mit dem Erhalt von Futter verknüpfen. Im Bereich auffälliger Individuen versteht man darunter die Verknüpfung von menschlichen Einrichtungen mit verfügbarer Nahrung. Futterkonditionierte Tiere suchen diese gezielt auf, ohne zu wissen, ob es in diesem konkreten Fall dort Futter gibt, sondern weil dies oft der Fall ist. Hier besteht also ein positiver Reiz.

Zum Vergrämen von auffälligen Wölfen gibt es noch wenig Erfahrung. Bisherige Erfahrungen mit „Problembären“ in Europa zeigen, dass erfolgreiches Vergrämen keine Selbstverständlichkeit, sondern eher die Ausnahme ist. Daraus lassen sich folgende Empfehlungen ableiten:

  • Zur gezielten Vergrämung von auffälligen Wölfen oder Bären, sowie zur Erfolgskontrolle von Vergrämungsmaßnahmen ist die Besenderung der Tiere notwendig.
  • Gezielte Vergrämungsmaßnahmen können mit dem Ziel des Erhalts bzw. des Wiedererlangens der Scheu vor dem Menschen durchgeführt werden.
  • Durch gezielte Vergrämungsmaßnahmen kann allenfalls eine ortsgebundene Verhaltensänderung erreicht werden, was zu einem punktuellen, kurzfristigen Schutz von Nutztieren eingesetzt werden kann.
  • Je früher eingeschritten wird, desto höher ist die Erfolgswahrscheinlichkeit.
  • Die Tiere müssen mehrmals im Laufe einiger Wochen/Monate intensiv vergrämt werden.
  • In dieser Zeit dürfen sie nach Möglichkeit keine gegenteiligen Erfahrungen machen, z.B. futterkonditionierte Tiere dürfen nicht in Siedlungen kommen, ohne vergrämt zu werden.
  • Bei habituierten Tieren ist es leichter, eine aversive Konditionierung zu erreichen als bei futterkonditionierten Tieren.

Gezielte Vergrämungsmaßnahmen können Maßnahmen des Herdenschutzes und der Schadensprävention nicht ersetzen, nur ergänzen.

 

Ergänzende Maßnahmen zum technischen Herdenschutz

Nachfolgende Maßnahmen können Beutegreifer maximal vertreiben, stellen aber keine Vergrämungsmaßnahme, wie am Anfang beschrieben, dar. Sie sollen auch keinesfalls dauerhaft oder für längere Zeit unverändert vor Ort angebracht werden. Einerseits, um eine Gewöhnung der Beutegreifer zu vermeiden und andererseits, wenn vorhanden, nicht die Arbeit von Herdenschutzhunden zu erschweren.

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Flatterbänder und Fladry

Das Fladry ist eine solide Leine, an der gut sichtbare, rote Bänder befestigt werden. Diese werden an Zäunen aufgehängt. Eine Alternative zu den Fladry sind Flatterbänder. Dabei werden 20 bis 30 cm lange Bänder, am besten ein blau-weißes Absperrband, direkt am Zaun angebracht. Die Bänder erhöhen die Sichtbarkeit der Zäune.
Beide Methoden sind nur bei elektrifizierten Zäunen sinnvoll, eignen sich aber nicht bei Braunbären!

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Blinklampen – Foxlights

Bei Wolfs- und Luchspräsenz oder bereits erfolgten Rissen können Blinklampen als kurzfristige Notmaßnahme bei bestehenden, gut elektrifizierten Zäunen eingesetzt werden. Normale Baustellenlampen sind nicht brauchbar, es müssen spezielle Lichter mit Zufallsgenerator und Farbunterschieden sein, um eine Gewöhnung der Raubtiere zu verzögern. Sie sollten nicht länger als drei bis maximal fünf Tage durchgehend verwendet werden. Durch öfteres Umplatzieren kann der Gewöhnungseffekt hinausgezögert aber nicht verhindert werden.

Gebietskontrollen mit Hunden

Im Rahmen von Untersuchungen in Norwegen zum Einsatz von Herdenschutzhunden, wurde ein Verfahren getestet, bei dem ein Schäfer mit einem oder auch zwei Hunden im Gebiet, in dem es zu Übergriffen durch Wölfe kam, regelmäßig patrouillierte.

Es konnten so die Verluste (Angriff, Unfälle, Krankheiten) von 15,5% auf 2 bis 3% verringert werden. Nach dem Ende der Studie wurden die Hunde abgezogen und sofort stiegen die Verluste wieder an. Vorteilhaft an dieser Methode war vor allem, dass sie auch in nicht umzäunten Gebieten angewendet werden kann und auch besser an die norwegische Weidehaltung angepasst war. Der Schäfer hütet die Schafe nicht, sondern kontrolliert nur den ordnungsgemäßen Zustand der Tiere, wo vorhanden die Zäune und achtet auf Besonderheiten im Gebiet. Diese Kontrolle wird grundsätzlich für die Abend- und Morgenstunden empfohlen. Ein weiterer Vorteil dieser Methode ist, dass eine starke soziale Bindung an Schafe nicht notwendig ist. Das bedeutet, dass der Hund als gewöhnlicher Familienhund das ganze Jahr über einfacher zu halten ist.

In den Untersuchungen konnte festgestellt werden, dass ein Hund und ein Schäfer ein Gebiet von 10–12 km² kontrollieren können (15 h Arbeit/Woche). Bei größeren Gebieten müssen mehr Hunde eingesetzt oder nur die am meisten frequentierten Sektoren kontrolliert werden. Ein vollkommener Schutz ist wie eingangs erwähnt nicht möglich, aber eine deutliche Reduktion konnte erzielt werden, allerdings nicht zuletzt deshalb, weil vorher die Übergriffe ebenfalls zahlreich waren.

Quellen:
Hansen, I. (2005): Use of Livestock Guarding Dogs in Norway – a Review of the Effectiveness of Different Methods. In: Carnivore Damage Prevention News 8: 2–8.

Walther, R. & Franke, H. (2014): Erprobung und Bewertung von Schutzmaßnahmen für Nutztiere vor dem Wolf, insbesondere der Einsatz von Herdenschutzhunden und Elektronetzen. Schriftenreihe des LfULG 16/2014, Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), Pillnitzer Platz 3, 01326 Dresden, Deutschland.
https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/22053/documents/30077

Vergrämungsmassnahmen – Fachstelle Herdenschutz Schweiz (AGRIDEA): http://www.protectiondestroupeaux.ch/zaeune-weitere-schutzmassnahmen/weitere-schutzmassnahmen/vergraemungsmassnahmen

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