Riss

Wurde ein Nutztier, vermutlich, von einem großen Beutegreifer gerissen, sollten umgehend folgende Maßnahmen getroffen werden. Dies erhöht die Chance, sowohl einen Nachweis erbringen zu können als auch gegebenenfalls eine Entschädigung zu erhalten.

  • Unverzügliche Kontaktaufnahme mit einem Rissbegutachter, Amtstierarzt oder Beauftragten der jeweiligen Landesregierung (Kontaktdaten im Anschluss).

  • Ein gerissenes Tier sollte nicht bewegt, ein beschädigter Bienenstock nicht aufgeräumt werden.

  • Wenn möglich, Dokumentation der Fundstelle und des gerissenen Tieres (Bilder vom gesamten Tier: Verletzungen, Schleif- oder Kampfspuren, Trittsiegel und andere möglichen Hinweise). Idealerweise mit Gegenstand/ Maßstab – Größenvergleich. Jedenfalls notieren Sie Datum, Uhrzeit und den Ort der Fundstelle.

  • Das Tier mit einer Plane abdecken oder mit anderen geeigneten Maßnahmen vor Witterungseinflüssen (Regen, starke Sonneneinstrahlung) schützen. Auch um Aasfresser fernzuhalten. Möglichst wenig Eigenpuren hinterlassen – mögliche Spuren eines Beutegreifers nicht zertrampeln. DNA-Spuren werden meist durch Speichel hinterlassen. Sehr hilfreich können auch Haare oder Losungen sein, die das Tier in unmittelbarer Nähe des Beutetieres hinterlassen hat.

  • Unbedingt andere Tiere (Hunde, Füchse, andere Weidetiere) vom Kadaver fernhalten.

  • Nach Auffinden und Absichern des Risses keine weiteren Manipulationen am Fundort und seiner Umgebung vornehmen.

  • Der Rissbegutachter beurteilt den Schadensfall bzw. Riss vor Ort und zieht Proben, sofern es im jeweiligen Fall sinnvoll/möglich ist und gibt Informationen zu möglichen Entschädigungszahlungen.

Mit diesen Erstmaßnahmen wird sichergestellt, dass der zuständige Rissbegutachter rasch den Fall aufnehmen kann. Im Zweifelsfall kann die Situation direkt mit dem Rissbegutachter vorab telefonisch besprochen werden.

Die Kosten für Begutachtung, Probennahme sowie Analyse, werden grundsätzlich vom jeweiligen Bundesland übernommen und durch das Österreichzentrum Bär, Wolf, Luchs organisiert.
Für 2022 und 2023 werden die Kosten für DNA-Analysen im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung für den Zeitraum 2014 bis 2020, mit Mitteln der Europäischen Union (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums – ELER) kofinanziert, die Abwicklung erfolgt durch das Österreichzentrum.

Die Qualität der DNA-Proben für den Nachweis eines großen Beutegreifers hängt von vielen Faktoren ab.

  • Wie lange ist das Beutetier schon verendet: Je älter der Fund, je stärker die Verwesung, desto schwieriger ein DNA-Nachweis. Bei Verwesung wird auch DNA des Beutegreifers abgebaut.

  • Witterungseinflüsse

  • Nachnutzung durch andere Wildtiere bzw. Aasfresser (Vögel, Fuchs, Kleintiere, Insekten etc.)

  • Verschmutzung durch Erde oder auch Eigenblut des Fundtiere

Kontaktstellen der Bundesländer

Burgenland

BH Eisenstadt-Umgebung: Tel. +43 57 600-4164
BH Güssing: Tel. +43 57 600-4691
BH Jennersdorf: Tel. +43 57 600-4700
BH Mattersburg: Tel. +4357 600-4300
BH Neusiedl am See: Tel. +4357 600-4299
BH Oberpullendorf: Tel. +4357 600-4499
BH Oberwart: Tel. +43 57 600-4591

auch außerhalb der Amtsstunden

Kärnten

Meldung eines möglichen Schadens bzw. Rissvorfalles unter: +43 664 80536 11499

Montag bis Donnerstag 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr,
Freitag von 7.30 Uhr bis 13.00 Uhr
Alle danach eingehenden Anrufer erhalten via Mobilbox genaue Anweisungen zur Vorgehensweise, die Kontaktaufnahme erfolgt innerhalb von 24 Stunden.

Niederösterreich

Meldung eines möglichen Schadens bzw. Rissvorfalles über eine der folgenden Möglichkeiten:

Telefon: +43 2742 9005-9100
Meldeformular: https://www.noe.gv.at/noe/Naturschutz/Kontaktformular_Wolf.pdf
oder an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde (BH)

Falls es möglich ist, ein Foto vom getöteten oder verletzten Nutztier zu machen, Übermittlung per E-Mail an wildtier@noel.gv.at

Oberösterreich

Meldung eines möglichen Schadens bzw. Rissvorfalles unter:

+43 732 7720-11812 während der Amtsstunden
+43 732 7720-18889 außerhalb der Amtsstunden

Salzburg

Meldung eines möglichen Schadens bzw. Rissvorfalles direkt an den Wolfsbeauftragten Hubert Stock unter +43 664 4406454

Steiermark

Meldung eines möglichen Schadens bzw. Rissvorfalles an zuständige Amtliche RissbegutachterInnen siehe:
Große Beutegreifer – Wiederkehrende Arten – Agrar-Server Land Steiermark

Tirol

Meldung eines möglichen Schadens bzw. Rissvorfalles über die Bezirkshauptmannschaft oder Polizei.

Für dringende Schadensmeldungen kann außerhalb der Bürozeiten der Journaldienst kontaktiert werden:
Freitag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Samstag, Sonn- und Feiertage 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Während der übrigen Zeiten rufen Sie bitte die jeweilige Bezirksleitstelle (BLS) der Polizei an.

Kontakte siehe: Tiroler Landesregierung zur Schadensmeldung nach einem Rissvorfall

Vorarlberg

Meldung eines möglichen Schadens bzw. Rissvorfalles bei 

DI Hubert Schatz
Wildökologe des Landes Vorarlberg
+43 664 6255311

ansonsten bei dem jeweilig diensthabenden Amtstierarzt.

Wien

Bei Fragen zu Wildtieren oder wenn Sie ein verletztes oder in Not geratenes Wildtier gefunden haben, können Sie sich täglich von 7.30 bis 22 Uhr an das Wildtierservice Wien des Forst- und Landwirtschaftsbetriebs (MA 49) wenden, Telefon: +43 1 4000-49090.
Außerhalb dieser Zeiten können Sie das Wildtierservice in akuten Notfällen über das Stadtservice Wien verständigen. Telefon: +43 1 4000

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