Mitglieder

Ordentliche Mitglieder

Gemäß den Statuten können ausschließlich die neun österreichischen Bundesländer sowie der Bund ordentliche Mitglieder sein. Jedes Bundesland, sowie das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) entsendet zwei Vertreter in die Mitgliederversammlung.

Außerordentliche Mitglieder

Hierbei handelt es sich um Organisationen, juristische und natürliche Personen,
die den Vereinszweck durch ihre Expertise fördern.

Almwirtschaft Österreich
Dachverband Jagd Österreich
Höhere Bundeslehr- und Forschungsanstalt für Landwirtschaft Raumberg-Gumpenstein
Institut für Wildbiologie und Jagdwirtschaft, Universität für Bodenkultur Wien
Land & Forst Betriebe Österreich
Landwirtschaftskammer Österreich
Nationalparks Austria
Naturschutzbund
Österreichische Bundesforste (ÖBF)
Österreichischer Bundesverband für Schafe und Ziegen
VetMed Forschungsinstitut für Wildtierkunde und Ökologie (FIWI)
WWF Österreich – World Wide Fund For Nature

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