Über uns

Österreich­zentrum

Bär Wolf Luchs

Leitbild

Das Österreichzentrum Bär Wolf Luchs (ÖZ) ist die koordinierende Fachstelle von Bund und Ländern für den Umgang mit großen Beutegreifern in Österreich, die durch nationale und internationale Normen streng geschützt sind.

Es leistet einen wesentlichen Beitrag zu einer möglichst konfliktarmen Koexistenz von Menschen und Beutegreifern – unter Berücksichtigung öffentlicher Interessen sowie der Anliegen von Landnutzern und Bevölkerung.

Das ÖZ bündelt Wissen, fördert den Dialog und entwickelt praxisnahe Empfehlungen sowie konkrete Handlungsoptionen, um Konflikte zwischen Mensch und Beutegreifer möglichst zu minimieren.

Gemeinsam mit Bund, Ländern und zahlreichen Interessensgruppen erarbeitet das ÖZ Lösungsstrategien, unterstützt deren Umsetzung im gesamten Bundesgebiet und begleitet deren kontinuierliche Weiterentwicklung.

Vorstand

Die Vorstandsmitglieder werden durch Vertreter/innen der ordentlichen Mitglieder aus ihrer Mitte gewählt, für eine Funktionsperiode von 3 Jahren. Eine mehrmalige Wiederbestellung ist möglich.

Erwin Stockhammer

Ing. Erwin Stockhammer

Obmann

Abteilung Waldschutz
Daniel Leissing

Mag. Daniel Leissing

Obmann Stellvertreter

Land Vorarlberg

Abteilung Umwelt- und Klimaschutz
Martin Wildenberg

Dr. Martin Wildenberg

Schriftführer

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK)

Abteilung für Nationalparks, Natur- und Artenschutz
Josef Wiesböck

DI Josef Wiesböck

Kassier

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK)

Abteilung für Tierische Produkte

Geschäfts­stelle

Albin Blaschka

Dr. Albin Blaschka

Geschäftsführung

Tel.: +43 664 54 35 611 blaschka@baer-wolf-luchs.at
Sigrid Selinger

Sigrid Selinger

Assistenz der Geschäftsführung

Tel.: +43 664 20 35 617 selinger@baer-wolf-luchs.at

Wissenschaftliche Beratung durch das FIWI

Aldin Selimovic

Aldin Selimović, Ph.D

Wissenschaftliche Beratung

Ordentliche Mitglieder

Laut Statuten können dies nur die neun österreichischen Bundesländer und der Bund sein.

Jedes Bundesland entsendet zwei Vertreter in die Mitgliederversammlung.

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) entsendet zwei Vertreter.